Neben der Prozessvertretung vor den Gerichten zählt die außergerichtliche vorausschauende Beratung genauso zur Umsetzung der Mandanteninteressen wie die Führung von Vergleichsverhandlungen. Gerade in stark emotional und wirtschaftlich belastenden Konflikten wie beispielsweise in ehe- und unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen lassen sich so jahrelange kostenintensive gerichtliche Verfahren vermeiden. Ist die eigene Rechtsposition allerdings nur streitig durchsetzbar, erfolgt die Vertretung mit der gleichen Durchsetzungskraft und Konsequenz.